Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Carl Zeiss Augenoptik.
Lizenzvertrag über die Nutzung der Software "FrameDC by Zeiss" in der Privatanwender-Version
(auch kurz "FrameDC by Zeiss EV-Version" genannt)
§ 1 Nutzungsrecht
Unter der Bedingung, dass dieser Vertrag von Ihnen akzeptiert wird, gewähren wir, die Fa. Dehler new media GmbH -im folgenden Lizenzgeberin genannt-, dem privaten Anwender der (mit dieser Vereinbarung lizensierten) Software -im folgenden Lizenznehmer genannt- hiermit das Recht, die Software FrameDC by Zeiss als Privatanwenderversion -im folgenden Software genannt- gemäß dem diesen Vertrag beiliegenden bzw. von uns bekannt gegebenen System-Spezifikationen und den nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen. Diese Bestimmungen finden sinngemäß auch auf Datenbestände Anwendung, die mit Hilfe der Digitalisierungssoftware der Lizenzgeberin FrameScan zur Weiterverarbeitung mit der vorbezeichneten Software erzeugt wurden (digitalisierte Brillenfassungen) -im folgenden FrameScan-Objekte genannt-, soweit sich im folgenden hierfür keine Sonderbestimmungen finden.
§ 2 Einsatzbereich
Die Software darf auf Grund ihres vorgesehenen Verwendungszweckes nur in Deutschland durch Privatanwender genutzt werden; eine anderweitige -insbesondere gewerbliche- Verwendung ist nur mit schriftlicher Erlaubnis der Lizenzgeberin gestattet. Ein Herunterladen (Download) der Software darf nur über die Internet-Seite (Homepage) der Lizenzgeberin erfolgen. Die Verwendung der Software ist bei Einhaltung dieser Bestimmungen auch an verschiedenen Orten sowie im Netzwerk für private Zwecke zulässig. Kopien der Software dürfen nur zum Zwecke der Datensicherung angefertigt werden; eine Vervielfältigung der zur Software gehörenden Unterlagen (Handbuch u.ä.) ist auch in Auszügen nicht erlaubt. Es ist von dem Lizenznehmer durch bestmögliche, geeignete Vorkehrungen sicherzustellen, dass Dritte gegen die in diesem Vertrag dargelegten Nutzungsbedingungen nicht verstoßen können.
§ 3 Urheberrecht (inkl.FrameScan-Objekte)
Das Urheberrecht an der Software und den zur Software gehörenden Unterlagen liegt bei der Lizenzgeberin. Die digitalisierten Produkte, die mit der Software bearbeitet werden -so insbesondere die FrameScan-Objekte- unterliegen dem Urheberrecht des Produktherstellers. FrameScan-Objekte dürfen für private Zwecke frei genutzt und veröffentlicht werden, gewerbliche bzw. kommerzielle Nutzungen der FrameScan-Objekte bedürfen jedoch der schriftlichen Zustimmung der Lizenzgeberin.
§ 4 Gewährleistung und Haftung
Die Lizenzgeberin ist stets bemüht, eine einwandfreie Software zu liefern; eine völlige Fehlerfreiheit kann indessen angesichts der Komplexität der vorliegenden Software nicht zugesichert werden. Das Herunterladen (Internet-Download), die Installation, oder das Ausführen der Software erfolgen in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr des Privatanwenders. Die Lizenzgeberin übernimmt keinerlei Gewähr für das reibungslose Funktionieren der Software bzw. der Datenbankabrufe über das Internet. Die Lizenzgeberin kann auch keine Gewähr dafür übernehmen, dass im Zusammenhang mit der Software eingesetzte Programme unterbrechungs- und fehlerfrei laufen sowie die in den Programmen enthaltenen Funktionen in allen Kombinationen ausführbar sind. Für die Erreichung spezieller Verwendungszwecke kann ebenfalls keine Gewähr übernommen werden. Die Haftung für nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhende Programmfehler bzw. Pflichtverletzungen, insbesondere im Zusammenhang mit unmittelbaren Schäden, mittelbaren Schäden, Folge- und Drittschäden ist, -soweit gesetzlich zulässig- ausgeschlossen. Der Lizenznehmer und Betreiber ist in jedem Falle verpflichtet, bedarfsgerechte Datenschutzsysteme zur Schadensvermeidung bzw. Schadensbegrenzung wie Daten-sicherungssysteme, Virenschutzsysteme, Firewall-Systeme u.ä. einzusetzen. Für betriebssystemspezifische Veränderungen im Zusammenhang mit den für die Software vorauszusetzenden Erfordernissen wird von der Lizenzgeberin gleichwohl im gesetzlich zulässigen Rahmen keine Haftung übernommen werden; die Lizenzgeberin empfiehlt, im Zusammenspiel mit ihrer Software nur die von ihr empfohlene Microsoft-Windows-Versionen einzusetzen, d.h. die von ihr getestet und für den Einsatz in Verbindung mit ihrer Software zugelassen wurde.
§ 5 Weiterentwicklung
Ein Anspruch auf ständige Aktualisierung oder Weiterentwicklung der Software besteht nicht.
§ 6 Datenschutz:
Der Lizenznehmer ist damit einverstanden, dass von ihm an die Lizenzgeberin vermittelte persönliche Daten und Bestandsdaten während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internets die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Lizenznehmer in Kauf. Die Lizenzgeberin haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von E-Mail Nachrichten oder anders übermittelten Informationen. Zur Vermeidung eines Missbrauchs der Fassungsbilder bei der Nutzung der Software, wird der Lizenzgeberin die IP-Nummer des Lizenznehmers übermittelt, wofür der Lizenznehmer ausdrücklich seine Zustimmung erklärt; ein Missbrauchsfall liegt z.B. dann vor, wenn der Lizenznehmer ein weißes Bild einlädt, um die digitalisierten Fassungen zweckentfremdet einzusetzen.
§ 7 Allgemeine Bestimmungen
Auf das vorliegende Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Verstöße gegen die vorstehenden Einsatz-modalitäten bzw. das Urheberrecht der Lizenzgeberin werden straf- und zivilrechtlich verfolgt. Als Gerichtsstand gilt der Geschäftssitz der Lizenzgeberin als vereinbart, soweit dies gesetzlich zugelassen ist. Alle erwähnten Warenzeichen stehen den jeweiligen Schutzrechtsinhabern zu. Sollte eine der vorstehenden der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen; es gilt alsdann die nach dem erkennbaren Vertragszweck und der Absicht der Parteien der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommende Festlegung. | ZEISS Try-On
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