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Corporate Governance

Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung erfolgt gemäß §§ 289f und 315d HGB. Vorstand und Aufsichtsrat der Carl Zeiss Meditec AG verpflichten sich hierin zu den Grundsätzen einer transparenten, verantwortungsvollen und auf die nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle. Eine gute Corporate Governance sieht die Gesellschaft als wesentliche Voraussetzung für einen langfristigen Unternehmenserfolg. Zudem leistet sie einen wichtigen Beitrag, um das Vertrauen der Aktionäre, Geschäftspartner, Kunden, Mitarbeitenden sowie der breiten Öffentlichkeit in die Arbeit der Gesellschaft zu stärken und dem stetig wachsenden Informationsbedarf verschiedener Interessensgruppen gerecht zu werden.

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im Berichtsjahr eingehend mit den Grundsätzen und Leitlinien des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Die aktuelle Entsprechungserklärung wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam im Geschäftsbericht sowie auf der Internetseite dauerhaft veröffentlicht.

Entsprechenserklärung 2025

Der Deutsche Corporate Governance Kodex wurde am 28. April 2022 in der Fassung „DCGK 2022“ verabschiedet und trat mit seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 17. Mai 2022 in Kraft. Vorstand und Aufsichtsrat der Carl Zeiss Meditec AG erklären gemäß § 161 Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz, dass seit der letzten Entsprechenserklärung im November 2024 den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ mit den nachstehend erläuterten Abweichungen entsprochen wurde und weiterhin entsprochen wird:

  • Von der Empfehlung gemäß Ziffer B.3 des DCGK wird abgewichen. Vorstandsmitglieder können durch den Aufsichtsrat für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren bestellt werden; im Regelfall beträgt die Bestelldauer fünf Jahre. Aus Sicht des Aufsichtsrats ist eine längere Bestelldauer insbesondere dann sachgerecht, wenn das Vorstandsmitglied über langjährige Managementerfahrung innerhalb der Carl Zeiss Meditec AG oder eines verbundenen Unternehmens der ZEISS-Gruppe verfügt und dadurch eine verlässliche und kontinuierliche Führung gewährleistet werden kann.

  • Von der Empfehlung gemäß Ziffer C.1 des DCGK wird abgewichen. Der Aufsichtsrat hat weder konkrete Ziele für seine Zusammensetzung festgelegt noch ein formales Kompetenzprofil oder eine Qualifikationsmatrix veröffentlicht. Aus Sicht des Aufsichtsrats gewährleistet die derzeitige Praxis – die Ausrichtung an den für eine wirksame Überwachung und Beratung erforderlichen fachlichen Qualifikationen, Erfahrungen und der Unabhängigkeit der Mitglieder – eine sachgerechte und am Unternehmensinteresse orientierte Besetzung. Die vorhandenen Kompetenzen im Gesamtgremium werden als angemessen und ausreichend betrachtet.

  • Von der Empfehlung gemäß Ziffer D.6 des DCGK wird abgewichen. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht vor, dass der Vorstand grundsätzlich an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilnimmt, soweit der Vorsitzende nicht anders entscheidet. Aus Sicht des Aufsichtsrats ermöglicht diese Ausgestaltung einen kontinuierlichen und unmittelbaren Austausch zu wesentlichen strategischen, operativen und regulatorischen Themen und unterstützt damit eine effektive Wahrnehmung der Beratungs- und Überwachungsaufgaben. Für Themen, die einer vertraulichen Beratung vorbehalten sind, tagt der Aufsichtsrat in den Plenumssitzungen ohne den Vorstand.

    Nach dem aktuellen Stand der Diskussionen weicht das von der Hauptversammlung am 22. März 2023 beschlossene und auf alle neu abzuschließenden Vorstandsverträge anzuwendende Vorstandsvergütungssystem von den nachfolgend genannten Empfehlungen des DCGK 2022 ab:

  • Von der Empfehlung gemäß Ziffer G.4 des DCGK wird abgewichen. Das Vergütungssystem sieht derzeit keinen vertikalen Vergütungsvergleich vor. Durch die festgelegten Höchstgrenzen der Vorstandsvergütung ist aus Sicht des Aufsichtsrats jedoch sichergestellt, dass die Angemessenheit des Vergütungsniveaus gewahrt bleibt.

    Ein Vergleich mit dem oberen Führungskreis und der Belegschaft insgesamt würde – bedingt durch die internationale Ausrichtung des Unternehmens und die damit verbundenen regional unterschiedlichen Vergütungsstrukturen – nur eingeschränkt aussagekräftige Ergebnisse liefern. Der Aufsichtsrat ist daher zu der Einschätzung gelangt, dass ein solcher Vergleich keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn schaffen würde.

  • Von der Empfehlung gemäß Ziffer G.6 des DCGK wird abgewichen. Das Vergütungssystem der Carl Zeiss Meditec AG sieht vor, dass der Zufluss aus dem Short Term Incentive Program (STI) im Regelfall höher ausfallen kann als der aus dem Long Term Incentive Program (LTI). Zugleich besteht die Möglichkeit, dass der maximal erreichbare Wert des LTI den des STI übersteigt.

    Aus Sicht des Aufsichtsrats bleibt die langfristige Anreizwirkung dennoch in angemessenem Umfang gewährleistet. Sie ergibt sich insbesondere aus der Ausgestaltung des LTI sowie der Auswahl nachhaltig orientierter wesentlicher Finanzkennzahlen (KPI), die eine langfristig ausgerichtete Unternehmensentwicklung fördern. Der Aufsichtsrat erachtet das bestehende Vergütungssystem insgesamt als geeignet, eine ausgewogene und nachhaltige Vergütungsstruktur sicherzustellen.

  • Von der Empfehlung gemäß Ziffer G.8 des DCGK wird abgewichen. Grundsätzlich sieht das Vergütungssystem unveränderte Zielwerte vor. Für die STI-Finanzziele sowie die Parameter des LTI besteht jedoch die Möglichkeit einer unterjährigen Anpassung, sofern außergewöhnliche wirtschaftliche Entwicklungen dies erforderlich machen.

    Aus Sicht des Aufsichtsrats ist diese Flexibilität in seltenen Ausnahmefällen angemessen, um eine sachgerechte Leistungsbemessung auch unter veränderten Rahmenbedingungen sicherzustellen. Außergewöhnliche wirtschaftliche Umstände werden am Kapitalmarkt regelmäßig zeitnah kommuniziert und in der Unternehmensprognose berücksichtigt. Die Möglichkeit der Anpassung trägt daher dazu bei, die Zielsetzungen weiterhin zutreffend abzubilden.

  • Von der Empfehlung gemäß Ziffer G.10 des DCGK wird abgewichen. Das Vergütungssystem sieht weder vor, dass variable Vergütungsbeträge überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder aktienbasiert gewährt werden, noch dass über langfristige variable Vergütungsbeträge grundsätzlich erst nach vier Jahren verfügt werden kann. Aus Sicht des Aufsichtsrats bietet eine aktienbasierte Vergütung keinen zusätzlichen Mehrwert gegenüber der im Vergütungssystem vorgesehenen Ausrichtung auf nachhaltige Wertsteigerung anhand der verwendeten Finanzkennzahlen (KPI).

    Die langfristige Anreizwirkung ergibt sich aus der Ausgestaltung des LTI sowie den zugrunde gelegten nachhaltig orientierten KPI. Der vorgesehene dreijährige Zeitraum entspricht dem mittelfristigen Planungshorizont der Gesellschaft und wird als angemessen erachtet.

  • Von den Empfehlungen gemäß Ziffer G.12 und G.13 des DCGK wird abgewichen. Das Vergütungssystem sieht vor, dass in Fällen einer vorzeitigen Beendigung des Vorstandsvertrags variable Vergütungsbestandteile, die auf den Zeitraum bis zur Vertragsbeendigung entfallen, durch die Einbeziehung einer durchschnittlichen variablen Vergütung grundsätzlich mit der Abfindung abgegolten werden.

    Aus Sicht des Aufsichtsrats gewährleistet diese Vorgehensweise eine vereinfachte und sachgerechte Abwicklung in Fällen einer frühzeitigen Vertragsauflösung.

Jena, 8. Dezember 2025

Für den Aufsichtsrat: Peter Kameritsch
Für den Vorstand: Maximilian Foerst & Justus Felix Wehmer

Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Carl Zeiss Meditec AG bekennt sich zu einer verantwortungsvollen und transparenten Corporate Governance. Die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex werden weitgehend umgesetzt; die wesentlichen Anregungen des Kodex finden ebenfalls umfassend Berücksichtigung. Die nachfolgende Tabelle stellt die Umsetzung im Überblick dar.

Ziffer

Anregung

Beachtung durch die Gesellschaft

A.6

Der Aufsichtsratsvorsitzende sollte in angemessenem Rahmen bereit sein, mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen Gespräche zu führen.

A.7

Der Hauptversammlungsleiter sollte sich davon leiten lassen, dass eine ordentliche Hauptversammlung spätestens nach vier bis sechs Stunden beendet ist.

A.8

Der Vorstand sollte im Fall eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Aktionäre über das Übernahmeangebot beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen.

Bei Bedarf wird dies geprüft, allerdings war die Notwendigkeit im Geschäftsjahr 2024/25 nicht gegeben.

G.14

Zusagen für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags durch das Vorstandsmitglied infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) sollten nicht vereinbart werden.

G.18

Die Vergütung des Aufsichtsrats sollte in einer Festvergütung bestehen. Wird den Aufsichtsratsmitgliedern dennoch eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt, soll sie auf eine langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet sein.

Angaben zu Unternehmungsführungspraktiken

  • Innerhalb der Carl Zeiss Meditec Gruppe wird eine verantwortungsbewusste und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung praktiziert. Dies geschieht aus der festen Überzeugung, dass nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg untrennbar mit der Einhaltung von Gesetz und Recht und internen Regelwerken verbunden ist. Eine wichtige Rolle spielen ebenso die enge und effiziente Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, eine offene Unternehmenskommunikation sowie eine ordnungsgemäße Rechnungslegung.

    Als Unternehmen der ZEISS Gruppe gilt für die Carl Zeiss Meditec AG der bereits im Jahre 2007 verabschiedete weltweit gültige Verhaltenskodex („Code of Conduct“) in seiner aktuellen Fassung vom April 2025, in dem die Grundregeln für verschiedene Bereiche des geschäftlichen Handelns festgelegt und erläutert sind. Diesen finden Sie auf der Website unter www.zeiss.de/meditec-ag/investor-relations/corporate-governance.html.

    Die Carl Zeiss Meditec AG strebt somit nicht nur in technologischer Hinsicht stets Höchstleistungen an, sondern bekennt sich auch mit Hinblick auf die Einhaltung der „Spielregeln“ guten und fairen Verhaltens im Wettbewerb und im Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Kundinnen und Kunden zu höchsten Ansprüchen.

    Der Verhaltenskodex legt die fundamentalen ethischen Verhaltensprinzipien und -werte fest, die das Handeln von Management sowie Mitarbeitenden im Unternehmensalltag bestimmen sollen. Das Vertrauen der Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner, Kundinnen und Kunden, Aktionärinnen und Aktionäre, Behörden und der Öffentlichkeit sowie der Wettbewerberinnen und Wettbewerber in ein verantwortungsbewusstes, gesetzestreues und moralisch integres Verhalten aller Mitarbeitenden des Konzerns ist von höchster Bedeutung für das Ansehen und den wirtschaftlichen Erfolg des Carl Zeiss Meditec Konzerns und der Wirkung der Marke ZEISS.

  • Als Unternehmen der ZEISS Gruppe verfügt die Carl Zeiss Meditec AG über ein Whistleblower System. Konzernweit wurde ein Compliance Case Management Prozess eingerichtet, um Compliance-Verstöße geschützt melden zu können. Grundsätzlich sollen Meldungen zunächst an die Führungskraft, Personalabteilung oder dem zuständigen Compliance Officer adressiert werden. Alternativ können Verstöße auch anonym über ein Online-Portal namens „Integrity Line“ gemeldet werden. Führungskräfte, Personalleiter und das Compliance Team nehmen jeden Hinweis ernst. Daher wird durch ein systematisches Vorgehen die Bearbeitung eines jeden Hinweises sichergestellt.

  • Nach Art. 19 MAR müssen Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats der Carl Zeiss Meditec AG über den Kauf und Verkauf von Aktien der Carl Zeiss Meditec AG sowohl das Unternehmen als auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informieren.

    In seiner am 14. Januar 2013 stattgefundenen Sitzung fasste der Aufsichtsrat folgenden Beschluss: Um eine einheitliche Position beim Halten von Aktien des Unternehmens durch Aufsichtsräte und Vorstände sicherzustellen, deren Unabhängigkeit bei privater Vermögensanlage zu ermöglichen und gleichzeitig aber Spielraum für Spekulationen im Kapitalmarkt herauszunehmen, empfiehlt der Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit dem Vorstand künftig grundsätzlich keine Bestände an Aktien der Gesellschaft durch Aufsichtsräte, Vorstände und deren nahestehende Personen (Personen mit einer engen Beziehung gemäß Art. 19 Abs. 1, 3 Abs. 1 Nr. 26 MMVO ehemals §15a Abs. 3 WpHG) aufzubauen. Für die vorhandenen Aktienbestände von Aufsichtsräten, Vorständen und nahestehenden Personen wird empfohlen, sich unter Wahrung der Insiderhandelsbestimmungen von diesen mittelfristig zu trennen.

    Aktuell werden keine Aktien der Gesellschaft durch Vorstandsmitglieder der Carl Zeiss Meditec AG gehalten. Der Aktienbesitz durch Aufsichtsratsmitglieder beläuft sich auf weniger als 0,1 % des ausstehenden Aktienkapitals.

  • Ein zentrales Instrument der Unternehmenssteuerung der Carl Zeiss Meditec AG ist das Risikomanagement. Hierbei handelt es sich um einen systematischen Prozess, mit Hilfe dessen das Management Risiken und Chancen frühzeitig erkennen, bewerten und steuern kann. Dabei identifiziert das Management mit Hilfe des Risikomanagements ungünstige Entwicklungen und deren Auswirkungen frühzeitig und macht sie transparent. So können gezielt und zeitnah geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet und gleichzeitig Chancen effizient genutzt werden. Das Risiko- und Chancenmanagement wird dabei kontinuierlich weiterentwickelt. Weitere Informationen zum Thema Risiko- und Chancenmanagement finden sich im Geschäftsbericht der Carl Zeiss Meditec AG auf Seite 39 ff.

Arbeitsweise von Aufsichtsrat und Vorstand

Der Aufsichtsrat steht dem Vorstand der Gesellschaft bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beratend zur Seite und überwacht ihn bei der Führung der Geschäfte. Diese Pflicht nimmt er engagiert wahr und trägt somit maßgeblich zum Unternehmenserfolg bei. Er unterstützt den Vorstand dabei, seine Aufgaben vollständig und in angemessener Zeit zu erfüllen und ist an den wesentlichen Entscheidungen beteiligt. Weiterhin beauftragt der Aufsichtsrat gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung den Wirtschaftsprüfer.

  • Der Vorstand der Carl Zeiss Meditec AG besteht derzeit aus zwei Mitgliedern:

    Maximilian Foerst
    Vorsitzender des Vorstands
    Jahr der Erstbestellung 2025

    Justus Felix Wehmer

    Finanzvorstand
    Jahr der Erstbestellung 2018

    Dr. Markus Weber
    Vorsitzender des Vorstands
    1.1.2022 bis 31.5.2025

    Angaben zu weiteren Mitgliedschaften der Vorstandsmitglieder in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats- und Kontrollgremien der ZEISS Gruppe und in anderen Unternehmen finden Sie im Konzernanhang des Geschäftsberichts 2024/25 auf der Seite 120 f.

    Aufgaben und Arbeit des Vorstands

    Zu den wesentlichen Aufgaben des Vorstands zählt die Entwicklung von Strategien und deren Umsetzung. Er verantwortet damit das operative Geschäft und stellt ein effizientes Risikomanagement sicher. Wichtige Entscheidungen stimmt der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab. Zudem informiert er ihn regelmäßig umfassend über Unternehmen, Umfeld, Strategie und Geschäftsentwicklung.

    Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

    Die letzte Abstimmung über das neue Vergütungssystem der Mitglieder des Vorstands fand durch die Hauptversammlung am 22. März 2023 statt, die das Vergütungssystem mit 74,52 % gebilligt hat. Die Beschlussfassung über die Bestätigung des geprüften Vergütungsberichts erfolgte mit einer Zustimmung von 80,21 %. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands ist im Vergütungssystem beschrieben und hier abrufbar (https://www.zeiss.de/content/dam/meditec-ag/financial-communication/hauptversammlung-2023/7_afx_hv-to_2023.pdf).

    Die Billigung des Vergütungssystems der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgte in der Hauptversammlung am 26. März 2025 mit einer Zustimmungsquote von 99,89 %. Das Vergütungssystem ist hier abrufbar (https://www.zeiss.com/meditec-ag/de/investor-relations/finanzkalender/hauptversammlung.html#tagesordnung-).

    Der Vergütungsbericht des Geschäftsjahres 2023/24 wurde der Hauptversammlung am 26. März 2025 vorgelegt und von dieser mit einer Zustimmungsquote von 76,75 % gebilligt. Den vollständigen Vergütungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023/24 einschließlich des Vermerks des Abschlussprüfers nach § 162 AktG ist in unserem Geschäftsbericht 2023/24 auf den Seiten 66 ff. sowie im Internet unter https://www.zeiss.com/meditec-ag/de/investor-relations/finanzpublikationen.html#geschaeftsberichte zu finden.

  • Mit Beendigung der Hauptversammlung vom 22. März 2023 setzt sich der Aufsichtsrat der Carl Zeiss Meditec AG gemäß den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes 1976 sowie § 11 Abs. 1 der Satzung aus sechs von den Anteilseignern und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Anteilseignerseite im Aufsichtsrat hat der Gesamterfüllung widersprochen, so dass der Mindestanteil von 30 % für Frauen und 30 % für Männer von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen ist. Derzeit ist der Mindestanteil von zwei weiblichen und zwei männlichen Mitgliedern jeweils auf der Anteilseigner und der Arbeitnehmerseite erfüllt.

    Für die Übernahme von Aufsichtsratsmandaten bei der Carl Zeiss Meditec AG wurde in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats eine Altersgrenze in Höhe von 65 Jahren definiert.

  • Der Aufsichtsrat hat einen Personal- und Präsidialausschuss, einen Prüfungsausschuss, einen Vermittlungsausschuss und einen Nominierungsausschuss.

    Personal- und Präsidialausschuss

    Der Personal- und Präsidialausschuss befasst sich unter anderem mit Fragen der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft und bereitet die personellen Entscheidungen des Aufsichtsrats vor. Den Vorsitz des Personal- und Präsidialausschusses hatte vom 26. März 2025 bis 8. Dezember 2025 Andreas Pecher (bis zu diesem Zeitpunkt Dr. Karl Lamprecht). Seit 8. Dezember 2025 hat Peter Kameritsch den Vorsitz. Weitere Ausschussmitglieder sind Renè Denner, Stefan Müller und Dr. Christian Münster.

    Prüfungsausschuss

    Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und deren Qualität und der Compliance. Den Vorsitz des Prüfungsausschusses hat seit 8. Dezember 2025 Torsten Reitze (bis zu diesem Zeitpunkt Peter Kameritsch). Weitere Ausschussmitglieder sind Peter Kameritsch, Heike Madan und Renè Denner. Torsten Reitze ist durch seine langjährige Erfahrung als kaufmännischer Leiter und derzeit als Geschäftsführer im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung sachverständig. Aufgrund seiner Tätigkeit langjährigen Tätigkeit als Finanzvorstand bringt Peter Kameritsch die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen sowohl auf dem Gebiet der Rechnungslegung als auch der Abschlussprüfung mit.

    Nominierungsausschuss

    Der Nominierungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat im Fall der Neubestellung von Aufsichtsratsmitgliedern durch die Hauptversammlung für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor. Den Vorsitz des Nominierungsausschusses hat seit dem 18.6.2024 Stefan Müller. Weitere Ausschussmitglieder sind Isabel De Paoli und seit 26. März 2025 Andreas Pecher (bis zu diesem Zeitpunkt Dr. Karl Lamprecht).

    Vermittlungsausschuss

    Der Vermittlungsausschuss ist ein gesetzlich einzurichtender Ausschuss. Er unterbreitet gemäß § 31 Abs. 3 MitbestG dem Aufsichtsrat Vorschläge, wenn für die Bestellung oder Abberufung von Vorstandsmitgliedern eine Zweidrittelmehrheit nicht erreicht wurde. Er tagt nur bei Bedarf. Den Vorsitz des Vermittlungsausschusses hatte vom 26. März 2025 bis 8. Dezember 2025 Andreas Pecher (bis zu diesem Zeitpunkt Dr. Karl Lamprecht). Seit 8. Dezember 2025 hat Peter Kameritsch den Vorsitz. Weitere Ausschussmitglieder sind Renè Denner, Jeffrey Marx und Torsten Reitze.

  • Name AR Mitglied

    Lebenslauf

    Vertreterseite

    Mitglied in folgenden Ausschüssen

    Dauer der AR-Zugehörigkeit in Jahren

    Peter Kameritsch,
    Vorsitzender

    Anteilseignervertreter

    Vorsitzender des Prüfungsausschusses

    Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 8.12.2025
    Mitglied im Aufsichtsrat seit 27.5.2021

    Prof. Dr. Michael Kaschke,
    Ehrenvorsitzender

    Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrats seit 27.5.2021
    Vorsitzender und Mitglied im Aufsichtsrat von 2002 bis 27.5.2021
    Ruhendes Mandat nach § 105 AktG zwischen dem 22.7.2008 und dem 21.7.2009
    Erneut Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 4.3.2010

    Renè Denner,
    stellvertretender Vorsitzender

    Arbeitnehmervertreter

    Mitglied im Prüfungsausschuss
    Mitglied im Personal- und Präsidialausschuss
    Mitglied im Vermittlungsausschuss

    stellvertretender Vorsitzender seit 22.3.2023
    Mitglied im Aufsichtsrat seit 1.10.2019

    Falk Bindheim

    Arbeitnehmervertreter

    Mitglied im Aufsichtsrat seit 22.3.2023

    Prof. Dr. Angelika C. Bullinger-Hoffmann

    Anteilseignervertreterin

    Mitglied im Aufsichtsrat seit 26.3.2025

    Isabel De Paoli

    Anteilseignervertreterin

    Mitglied im Nominierungsausschuss

    Mitglied im Aufsichtsrat seit 25.6.2020

    Tania von der Goltz

    Anteilseignervertreterin

    Mitglied im Aufsichtsrat bis 26.3.2025

    Brigitte Koblizek

    Arbeitnehmervertreterin

    Mitglied im Aufsichtsrat seit 30.3.2022

    Dr. Karl Lamprecht

    Anteilseignervertreter

    Vorsitzender des Aufsichtsrats bis 26.3.2025
    Mitglied im Aufsichtsrat bis 26.3.2025

    Heike Madan

    Arbeitnehmervertreterin

    Mitglied im Prüfungsausschuss

    Mitglied im Aufsichtsrat seit 22.3.2023

    Jeffrey Marx

    Arbeitnehmervertreter

    Mitglied im Vermittlungsausschuss

    Mitglied im Aufsichtsrat seit 6.3.2020

    Stefan Müller

    Anteilseignervertreter

    Vorsitzender des Nominierungsausschusses 
    Mitglied im Personal- und Präsidialausschuss

    Mitglied im Aufsichtsrat seit 21.3.2024

    Dr. Christian Münster

    Arbeitnehmervertreter

    Mitglied im Präsidial- und Personalausschuss

    Mitglied im Aufsichtsrat seit 22.3.2023

    Andreas Pecher

    Anteilseignervertreter

    Vorsitzender des Präsidial- und Prüfungsausschusses
    Mitglied im Nominierungsausschuss
    Vorsitzender des Vermittlungsausschusses

    Vorsitzender des Aufsichtsrats bis 8.12.2025
    Mitglied im Aufsichtsrat seit 26.3.2025

    Torsten Reitze

    Anteilseignervertreter

    Mitglied im Prüfungsausschuss
    Mitglied im Vermittlungsausschuss

    Mitglied im Aufsichtsrat seit 27.5.2021

    Angaben zu weiteren Mitgliedschaften der Aufsichtsratsmitglieder in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats- und vergleichbaren Kontrollgremien in Unternehmen der ZEISS Gruppe und in anderen Unternehmen finden Sie im Konzernanhang des Geschäftsberichts 2024/25 auf der Seite 122 f.

    Detaillierte Angaben zur Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen finden Sie im Geschäftsbericht 2024/25 im Bericht des Aufsichtsrats auf der Seite 10 f.

  • Nach C.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex 2022 (DCGK 2022) soll der Anteilseignerseite eine nach deren Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören; dabei soll die Eigentümerstruktur berücksichtigt werden. Dem Aufsichtsrat gehören mit Isabel De Paoli, Peter Kameritsch und Tania von der Goltz, auch unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur der Carl Zeiss Meditec AG, an der die Carl Zeiss AG direkt und indirekt mit rund 59,1 % beteiligt ist, eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an, die in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Carl Zeiss Meditec AG oder dem Vorstand oder der Carl Zeiss AG als kontrollierendem Aktionär stehen.

    Entsprechend C.7 DCGK 2022 sollen mehr als die Hälfte der Anteilseignervertretung unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Als unabhängig gelten die Aufsichtsratsmitglieder, die in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder dem Vorstand stehen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Bei der Einschätzung der Unabhängigkeit soll insbesondere berücksichtigt werden, ob das Aufsichtsratsmitglied selbst oder ein ihm naher Familienangehöriger

    • in den letzten zwei Jahren vor der Ernennung Mitglied des Vorstands der Gesellschaft war
    • aktuell oder in dem Jahr bis zu seiner Ernennung direkt oder als Gesellschafter oder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäftliche Beziehung mit der Gesellschaft oder einem von diesen abhängigen Unternehmen unterhält oder unterhalten hat,
    • ein naher Familienangehöriger eines Vorstandsmitglieds ist oder
    • dem Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren angehört.

    Unter Berücksichtigung dieser Indikatoren nach C.7 DCGK 2022 sind alle Aufsichtsratsmitglieder auf Seiten der Anteilseigner unabhängig im Sinne von C.7 DCGK. Obwohl Andreas Pecher seit 1. April 2025 auch Mitglied im Vorstand des kontrollierenden Aktionärs ist und Stefan Müller ebenfalls seit 1. Januar 2024 Mitglied im Vorstand des kontrollierenden Aktionärs ist, gelten sie im Sinne des C.7 DCGK 2022 als unabhängig. Dies gilt ebenfalls für Torsten Reitze, der die Position des Geschäftsführers bei einer Schwestergesellschaft der Carl Zeiss Meditec AG innehält.

    Laut C.10 DCGK 2022 sollen außerdem der Aufsichtsratsvorsitzende, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie der Vorsitzende des mit der Vorstandsvergütung befassten Ausschusses unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll zudem auch unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein. Den Vorsitz des Prüfungsausschusses hat Peter Kameritsch, der unabhängig von der Carl Zeiss AG ist. Den Vorsitz des gesamten Aufsichtsrats sowie des Personal- und Präsidialausschusses, und damit Vorsitzender des mit der Vorstandsvergütung befassten Ausschusses, hat Andreas Pecher, der unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand ist.

    Interessenskonflikte sind im Geschäftsjahr 2024/25 im Aufsichtsrat nicht aufgetreten.

  • Auch die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand wird durch den Aufsichtsrat ausgeführt. Hierzu führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Vorsitzenden des Vorstands regelmäßig Gespräche. Zudem wird das Thema im Personal- und Präsidialausschuss des Aufsichtsrats diskutiert. Dabei werden die Vertragslaufzeiten und Verlängerungsmöglichkeiten bei aktuellen Vorstandsmitgliedern besprochen sowie über mögliche Kandidaten und Kandidatinnen für die Nachfolge beraten. Bei der Besetzung werden sowohl externe als auch interne Kandidaten und Kandidatinnen in die Überlegungen miteinbezogen. Dabei wird insbesondere darauf geachtet, die Positionen durch interne Kandidaten und Kandidatinnen zu besetzen, die sich durch entsprechende Erfahrung dazu qualifiziert haben. Die Nachfolgeplanung erstreckt sich intern dabei auf mögliche Kandidaten und Kandidatinnen im gesamten ZEISS Konzern.

    Die grundlegenden Eignungskriterien bei der Auswahl von Kandidaten und Kandidatinnen für eine Vorstandsposition richten sich demnach nach den erforderlichen Kenntnissen zur Erfüllung der Aufgaben für das zu übernehmende Ressort, den fachlichen Qualifikationen, der Persönlichkeit, Integrität, den Führungsqualitäten und den bisherigen Leistungen und Kenntnissen über das Unternehmen.

    Mit welcher Persönlichkeit eine konkrete Vorstandsposition besetzt werden soll, entscheidet der Aufsichtsrat im Unternehmensinteresse und unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. Zusammenfassend berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere die nachfolgenden Aspekte:

    • Die Mitglieder des Vorstands sollen über langjährige Führungserfahrung auch im internationalen Bereich verfügen
    • Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über langjährige Erfahrung im Bereich der Medizintechnik verfügen
    • Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über langjährige Erfahrung innerhalb der Carl Zeiss Meditec und des Zeiss-Konzerns verfügen
    • Der Aufsichtsrat hat für die Mitglieder des Vorstands in dessen Geschäftsordnung eine Altersgrenze in Höhe von 65 Jahren festgelegt
  • Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig die Wirksamkeit seiner Ausschüsse und des Aufsichtsrats insgesamt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat keine Selbstbeurteilung durchgeführt. Laut Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist der Aufsichtsrat angehalten, regelmäßig, jedoch mindestens alle zwei Jahre, die Effizienz seiner Tätigkeit zu beurteilen. Die letzte Selbstbeurteilung fand im Geschäftsjahr 2023/24 statt.

    Für die Selbstbeurteilung wird ein Fragebogen eingesetzt, in dem die Aufsichtsratsmitglieder ihre Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse abgeben und Verbesserungsmöglichkeiten vorschlagen können.

    Dabei enthält der Fragebogen unter anderem die folgenden Inhalte, die abgefragt werden: Qualität der Sitzungsvorbereitung, die Durchführung der Aufsichtsratssitzungen, die Kommunikation zwischen den Aufsichtsratsmitgliedern, die Zuarbeit durch die Ausschüsse, die Anzahl der Ausschüsse und deren Sitzungsfrequenz.

    Nach der Auswertung der Fragebögen werden in der folgenden regulären Plenumssitzung das Ergebnis und Verbesserungsmöglichkeiten besprochen. Dabei werden vorgeschlagene Handlungsempfehlungen für die Arbeit des Aufsichtsrats diskutiert und sich über deren Umsetzung verständigt.

    Weitere Informationen zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von Ausschüssen finden Sie im Bericht des Aufsichtsrats sowie Konzernanhang im Geschäftsbericht 2024/25.

Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst i.d.F. des FüPoG II

Der Aufsichtsrat unterstützt die Zielsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen, sowie die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex. Gemäß § 96 Abs. 2 AktG gilt für den Aufsichtsrat eine Geschlechterquote im Aufsichtsratsgremium von mindestens 30% für Frauen und mindestens 30 % für Männer. Die Anteilseignerseite im Aufsichtsrat hatte der Gesamterfüllung widersprochen, so dass der Mindestanteil von 30 % für Frauen und 30 % für Männer von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen ist. Diese Quote ist auf der Seite der Anteilseignerinnen und Anteilseignern sowie auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit jeweils zwei weiblichen und vier männlichen Mitgliedern von sechs erfüllt. Sie war es im Geschäftsjahr 2022/23 auch vor dem Wechsel des Mitbestimmungsstatuts mit jeweils zwei weiblichen und vier männlichen Mitgliedern von sechs auf der Anteilseignerseite und einem weiblichen und zwei männlichen Mitgliedern von drei auf der Arbeitnehmerseite erfüllt.

Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat als Ziel gesetzt, mittelfristig die Teilhabe von Frauen im Vorstand zu erhöhen. Kurzfristig, insbesondere aufgrund der aktuell bestehenden Vorstandsdienstverträge und der fehlenden Notwendigkeit einer personellen Erweiterung des Vorstands, sieht der Aufsichtsrat noch keine kurz- bis mittelfristige Möglichkeit einer Veränderung und hält daher weiterhin formal an der bestehenden Quote von 0 % fest. Seit dem Geschäftsjahr 2022/23 besteht der Vorstand aus zwei Personen. Der Aufsichtsrat möchte unter Berücksichtigung fachlicher Eignung und persönlicher Integrität die am besten geeigneten Kandidaten unabhängig von der Frage des Geschlechtes bestellen. Dieses wäre nicht möglich, wenn bei einem männlich besetzten Zwei-Personen-Vorstand eine Zielgröße von mehr als 0 % festgelegt werden würde. Es besteht ein Maßnahmenkatalog zur Erreichung von Zielgrößen für Frauen und Männer auf den obersten Führungsebenen, auf den in der Folge eingegangen wird. Es ist zu erwarten, dass mittel- bis langfristig aus diesen Maßnahmen auch geeignete Kandidatinnen für den Vorstand qualifiziert werden. Die Zielgröße für den Vorstand wird vor diesem Hintergrund regelmäßig hinterfragt und bei Bedarf aktualisiert.

Der Vorstand ist entsprechend § 76 Abs. 4 AktG dazu verpflichtet Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands sowie eine entsprechende Umsetzungsfrist festzulegen. Um eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen zu erreichen, werden Rekrutierungsbemühungen sowie interne Fördermaßnahmen dementsprechend ausgerichtet. Dazu wurde am 18. Januar 2018 der Beschluss zur Schaffung von Transparenz über den derzeitigen Anteil von Frauen und Männern in den obersten Führungsebenen sowie die Ableitung von Zielquoten für die Carl Zeiss Meditec AG verabschiedet. Die Umsetzungsfrist für die beschlossenen Zielgrößen von 22 % in der ersten Führungsebene und auf 27 % in der zweiten Führungsebene ist am 30. Juni 2022 abgelaufen. Die Ziele wurden aus verschiedenen Gründen jedoch nicht fristgemäß erreicht: einerseits blieb die Personalfluktuation auf einem niedrigen Niveau, was die Möglichkeiten für Neubesetzungen in den obersten Führungsebenen reduzierte. Zusätzlich erwies sich der Arbeitsmarkt in den letzten Geschäftsjahren zunehmend als angespannt, wodurch die Pläne des Unternehmens für Neueinstellungen nicht vollständig umsetzbar waren. Der Vorstand hat vor diesem Hintergrund am 25. Mai 2022 neue Zielgrößen sowie einen angepassten Maßnahmenplan mit Handlungsempfehlungen zur Erzielung einer ausgewogeneren Teilhabe von Männern und Frauen in den obersten Führungsebenen mit entsprechend neuen Umsetzungsfristen beschlossen. Die festgelegten Zielgrößen, die bis zum Ende der Umsetzungsfrist am 30. Juni 2027 erreicht werden soll, belaufen sich auf 36 % in der ersten Führungsebene und auf 33 % in der zweiten Führungsebene.

Der Vorstand ist der Überzeugung, dass eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie einer der Schlüsselfaktoren für eine angemessenere Teilhabe von Frauen an Führungspositionen ist. Der Vorstand ist weiterhin der Auffassung, dass die Festlegung von Zielquoten mit dem Primat der Qualität bei der Besetzung von konkreten Führungspositionen vereinbar ist, wenn die Zielquote als unternehmerischer Anspruch und Ausdruck zielgerichteter Personalpolitik, nicht aber als Detailplanung für konkrete Führungspositionen verstanden wird.

Diversitätskonzept hinsichtlich der Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Carl Zeiss Meditec AG als börsennotierte Gesellschaft hält sich bei der Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats an die Vorgaben zur Vielfalt (Diversity), die aus dem Aktiengesetz sowie dem Corporate Governance Kodex hervorgehen.

Dies erfolgt jedoch bisher nicht im Rahmen eines explizit ausformulierten Diversitätskonzepts gemäß § 289f Abs. 2 Nummer 6 HGB, das genaue Angaben zum Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund enthält. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass sich die Zusammensetzung beider Gremien vornehmlich am Unternehmensinteresse auszurichten hat und vorrangig den zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnissen sowie fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen seiner Mitglieder Rechnung tragen soll. Dieses Konzept hat sich aus Sicht des Aufsichtsrats bislang bewährt.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Hauptversammlung fand am 26. März 2024 in Form einer virtuellen Versammlung im Steigenberger Dorint Hotel in Jena statt. Die rechnerische Präsenz lag bei rund 82,49 % des gesamten stimmberechtigten Grundkapitals. Die Abstimmungsergebnisse der jeweils letzten Hauptversammlung können auf der Unternehmenswebsite unter www.zeiss.de/meditec-ag im Bereich Investor Relations unter „Finanzkalender“, „Hauptversammlung 2025“ eingesehen werden.

Die Carl Zeiss Meditec AG trägt dafür Sorge, dass ein Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre, der auch während der Veranstaltung erreichbar ist, bestellt ist. Das Unternehmen hat damit seinen Aktionären auch 2025 die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtert und unterstützt diese auch bei der Stimmrechtsvertretung.

Carl Zeiss Meditec bedient sich bei ausgewählten Pressemeldungen und kursrelevanten Nachrichten, den sogenannten Ad hoc-Mitteilungen, elektronischer Distributionswege, mit denen sichergestellt wird, dass die Meldungen weltweit und zeitgleich in deutscher und englischer Sprache verbreitet werden.

Unter www.zeiss.de/meditec-ag/investor-relations.html werden sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache unter anderem die Pflichtveröffentlichungen, wie Halbjahres- und Jahresabschlüsse der Gesellschaft publiziert aber ebenso zusätzliche Informationen, wie Corporate Governance, Präsentationen, Aktienkursdaten, Pressemeldungen, Termine für die verschiedenen Interessengruppen bereitgestellt. Telefongespräche, Konferenzen und regelmäßige Unternehmensbesuche mit bzw. von Investoren, in denen das Unternehmen über seine Philosophie sowie die Geschäftsentwicklung und Strategie aufklärt, dienen dem Unternehmen als zusätzliche Kommunikationskanäle.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Der gesetzlich vorgeschriebene und für die Dividendenzahlung maßgebliche Einzelabschluss der Carl Zeiss Meditec AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Der jährliche Konzernabschluss und die Zwischenberichte des Carl Zeiss Meditec Konzerns werden vom Vorstand seit 2005 nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Die Jahresabschlüsse werden vom Aufsichtsrat geprüft und gebilligt. Der handelsrechtliche Jahresabschluss ist dadurch festgestellt.

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft , Leipzig, hat den vom Vorstand gemäß oben aufgeführten Bestimmungen aufgestellten Konzernabschluss 2024/25 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Dies gilt auch für den von der Carl Zeiss Meditec AG nach den Vorschriften des HGB aufgestellten Jahresabschluss 2024/25. Die Funktion des leitenden Abschlussprüfers hat Carl Erik Daum übernommen.

Die Hauptversammlung hat am 26. März 2025 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, für die Bestelldauer von einem Jahr als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der Carl Zeiss Meditec AG und den Konzernabschluss 2024/25 gewählt, nachdem sich der Aufsichtsrat von der Unabhängigkeit des Prüfers überzeugt hatte.

Der Aufsichtsrat hat mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass die Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- und Befangenheitsgründe unverzüglich unterrichtet werden, sofern diese nicht beseitigt werden können. Die Vorschriften über die interne Rotation der Prüfer (§ 319a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HGB) werden eingehalten.

Ferner wurde vereinbart, dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichtet. Zudem wird der Abschlussprüfer den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses informieren bzw. im Prüfungsbericht vermerken, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben.

Angaben zu Honoraren des Abschlussprüfers finden Sie im Geschäftsbericht 2024/25 auf der Seite 124.

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